Nahc fast jeder Wahl hängen wochenlang noch Plakate im Stadtgebiet. Eigentlich gibt es einheitliche Plakatierregeln nach denen Plakate spätestens eine Woche nach der Wahl abgehängt werden müssen. Verboten ist beispielweise auch das Plakatieren an Laternen mit Verkehrsschildern oder an Bäumen, wenn die Plakate nicht auf dem Boden stehen. Leider halten sich nicht alle Kandidat*innen und Parteien an diese Regeln. Die Stadt kann dann Bußgelder erheben oder die Plakate kostenpflichtig entfernen. Wir wollen wissen, wie stark die Stadt hier kontrolliert und haben dazu eine Anfrage gestellt.

Anfrage nach §24 GemO: Vollzug Plakatierungsregeln

Sehr geehrter Oberbürgermeister Martin Horn,

wie in jedem Wahlkampf wurden auch bei der Landtagswahl und OB-Wahl etliche Plakate im Stadtgebiet aufgehängt. Bedauerlicherweise konnte bislang noch keine Höchstgrenze für die Plakatanzahl durchgesetzt werden. Umso wichtiger ist es, dass Plakate regelkonform gehangen und nach der Wahl fristgerecht entsorgt werden. Aktuell zeigt sich aber, dass manche Parteien und Kandidierende diese Regeln nicht einhalten. So hängen beispielsweise in Landwasser und Betzenhausen noch etliche Plakate der Landtagswahl und auch bei der OB-Wahl werden die Plakatierregeln nicht von allen eingehalten. Wir haben daher folgende Fragen:

  1. Gab es Aufforderungen an Parteien, nach dem 12.03.26 noch hängende Plakate zur Landtagswahl abzuhängen?
  2. Wurden Bußgelder verhängt für Plakate der Landtagswahl, die nach dem 12.03.26 noch hängen? Falles nein, wieso nicht?
  3. Wie hoch sind die Bußgelder für nicht abgehängte Plakate? Was kostet die Ersatzvornahme, wenn Plakate durch die Stadt entfernt werden müssen? Wird dies den entsprechenden Parteien in Rechnung gestellt?
  4. Bei den OB-Wahlplakaten ist in der Stadt auffällig, dass insbesondere Kandidat Achim Wiehle etliche Plakate nicht regelkonform angebracht hat. So sind viele an Bäumen mit Kabelbindern nicht auf dem Boden stehend angebracht. Ebenso an Laternen mit Verkehrszeichen. Wurden Kandidierende aufgefordert, die entgegen der Plakatierordnung angebrachten Plakate zu entfernen?
  5. Wie oft und für welche Partei/Wähler*innenvereinigung wurden in den letzten 5 Jahren Bußgelder oder Gebühren für die Ersatzvornahme erhoben, weil Plakate nach der Frist nicht abgehängt wurden?
  6. Falls bislang keine Bußgelder oder Gebühren für Ersatzvornahmen erhoben wurden: Mit welcher Begründung verzichtet die Stadtverwaltung auf eine Erhebung?

Mit freundlichen Grüßen

Sophie Kessl             

stellv. Fraktionsvorsitzende FR4U

Felicia Fehlberg

Fraktionsvorsitzende FR4U

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