Die Antwort der Verwaltung zu unserer Anfrage Catcalling ist da. Leider fällt Catcalling aus Sicht der Verwaltung nicht unter die „grob ungehörige Belästigung“ wie sie schon jetzt in der Polizeiverordnung geregelt ist. Die Verwaltung sieht aktuell auch keinen Ansatz, wie ein Verbot des Catcallings im kommunalen Recht umgesetzt werden könnte. Es wird darauf verwiesen, dass die Bundesjustizministerin Hubig bereits angekündigt hat, noch 2026 einen Straftatbestand zum Catcalling zu erlassen.
Wie geht es jetzt für uns weiter?
Wir werden uns anschauen, was die Stadt Köln aus dem gemeinderätlichen Auftrag macht, Catcalling durch die Polizeiverordnung zu regeln. Sollte Köln zum Schluss kommen, dass das möglich ist, werden wir auch in Freiburg einen neuen Anlauf starten. Zudem werden wir mit dem Referat für Chancengleichheit in den Austausch gehen, wie eine Öffentlichkeitskampagne umgesetzt werden könnte. Dazu werden wir auch die Entwicklungen auf Bundesebene genau betrachten.
Einzelanfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen- Catcalling als Ordnungswidrigkeit in der Polizeiverordnung
Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.05.2026 an Herrn Oberbürgermeister Horn, die ich zur fachlichen Prüfung und Beantwortung erhalten habe. Darin greifen Sie Catcalling auf und bitten um Beantwortung verschiedener Fragen.
Anhand der Rückmeldung des fachlich zuständigen Amtes für öffentliche Ordnung in Abstimmung mit dem Referat für Chancengerechtigkeit und dem Pressereferat beantworte ich Ihre Fragen zu Catcalling wie folgt:
- Fällt Catcalling unter § 12 Abs. 1 Ziffer 1 (grob ungehörige Belästigung) der Polizeiverordnung zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten in der Stadt Freiburg i. Br. und kann nach § 16 Abs. 1 Ziffer 19 als eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden?
§ 12 Abs. 1 Nr. 1 der Polizeiverordnung der Stadt Freiburg zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten untersagt bußgeldbewehrt auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Anlagen und öffentlichen Einrichtungen, Personen grob ungehörig zu belästigen oder zu behindern, ohne das konkrete Verhalten genauer zu beschreiben. Zwar gilt das Bestimmtheitsgebot, das den Unrechtsgehalt einer Sanktionsnorm für die Adressat*innen verlässlich erkennbar erscheinen lassen muss, im Recht der Ordnungswidrigkeiten nur eingeschränkt.
Bereits wegen der räumlichen Beschränkung der Norm auf öffentliche Straßen, Anlagen oder Einrichtungen wird jedoch deutlich, dass unter § 12 Abs. 1 Nr. 1 PolVO nicht ehrverletzende oder sexualisierte Belästigungen fallen, deren Unrechtsgehalt für die betroffenen Personen nicht auf bestimmte öffentliche Bereiche beschränkt ist. Der sehr offen formulierte Tatbestand des § 12 Abs. 1 Nr. 1 PolVO ist in seiner Gesamtschau nicht auf Fälle des „Catcallings“ angelegt. Von der Bußgeldbehörde des Amtes für öffentliche Ordnung sind hier in den vergangenen Jahren auch keine solchen Fälle angezeigt worden.
- Wenn ja,werden solche Fälle konsequent geahndet?gibt es in diesem Bereich Schulungen oder Fortbildungen für das Personal, um sicherzustellen, dass Catcalling-Fälle richtig erkannt werden?gibt es Zahlen dazu, wie häufig in Catcalling-Fällen Bußgelder verhängt werden?welche Maßnahmen gibt es, um sicherzustellen, dass alle Catcalling-Fälle, die gemeldet werden, geahndet werden?wie können Betroffene darüber informiert werden, dass sie dem Ordnungsamt Catcalling-Fälle melden können?
Siehe Antwort in Ziff. 1
- Wenn nein, gibt es die Möglichkeit Catcalling als eigene Ordnungswidrigkeit in die Polizeiverordnung aufzunehmen? Wenn nein, weshalb nicht und gibt es andere Möglichkeiten für Betroffene, Fälle zu melden?
Bereits seit mehreren Jahren wird in Deutschland eine rechtspolitische Debatte um die Einführung von „Catcalling“ als neuen Straftatbestand geführt. Sexuell konnotierte belästigende Äußerungen ohne körperliche Berührung sind in Deutschland, anders als in verschiedenen anderen europäischen Ländern, bislang nur strafbar, wenn der allgemeine Tatbestand der Beleidigung nach § 185 Strafgesetzbuch erfüllt ist.
Bundesjustizministerin Hubig hat vor dem Hintergrund des 2025 im Bund geschlossenen Koalitionsvertrags, Strafbarkeitslücken im Bereich der sexualisierten Gewalt zu schließen, jüngst angekündigt, einen Gesetzesentwurf zur Schaffung eines Straftatbestandes des „Catcallings“ noch im Jahr 2026 vorzulegen.
Die Schaffung eines auf Freiburg beschränkten Bußgeldtatbestandes in einer städtischen Polizeiverordnung erscheint vor diesem Hintergrund weder angezeigt, noch rechtssicher umsetzbar. „Catcalling“ ist kein Phänomen mit lediglich lokalem Bezug bzw. einer besonderen lokalen Ausprägung, wie es für den Regelungsgehalt einer städtischen Polizeiverordnung typisch ist. Hinzu kommt, dass die auf Massengeschäft angelegte Arbeitsweise einer Bußgeldbehörde, deren Verfahren zu
über 95 % aus Verkehrsordnungswidrigkeiten bestehen, nicht dafür geeignet ist, Aspekte des Opferschutzes und der rechtssicheren Vernehmung von Verfahrensbeteiligten angemessen zu berücksichtigen, zumal bei Äußerungsdelikten stets der konkrete Tatablauf verlässlich aufzuklären ist und regelmäßig kontroverse Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen zu erwarten sind. Auch hierfür eignet sich das Strafrecht mit seinen eingespielten Instrumenten des Opferschutzes und der richterlichen Beweiswürdigung deutlich besser.
Mangels städtischer Zuständigkeit zur Sanktion eines solchen Verhaltens gibt es daher auch keine behördliche Möglichkeit, Fälle des „Catcallings“ bei der Stadt zu melden.
- Gibt es eine Statistik, wie viele Fälle von Catcalling es in den letzten Jahren in Freiburg gab?
Eine statistische Erfassung gibt es nicht, da durch die Stadt, wie oben ausgeführt, keine Verfolgung als Ordnungswidrigkeit erfolgt.
Ergänzend ist jedoch zu erwähnen, dass der städtische Vollzugsdienst mit seiner überwiegenden Tätigkeit in der Innenstadt für sexualisierte Äußerungen und Grenzfälle zur sexualisierten Gewalt sehr wachsam ist. Seit 2021 wurden in diesem Bereich immer wieder Vorkommnisse beobachtet, die sexuell entwürdigendes Verhalten gegenüber Frauen umfassten. Hintergrund waren teilweise Partnerschaftskonflikte und teilweise Fälle im Zusammenhang mit übermäßigem Alkoholkonsum oder psychischen Auffälligkeiten. In der Regel werden in solchen Fällen vom Vollzugsdienst die Personalien abgeklärt und der Fall wird zur weiteren Abklärung auch einer Straftat oder polizeirechtlicher Maßnahmen an die Landespolizei übergeben.
- Sind der Verwaltung Programme oder Initiativen zur Prävention von Catcalling bekannt?
Das städtische Referat für Chancengerechtigkeit (RfC) verfolgt die Berichterstattung und die aktuellen Initiativen zu „Catcalling“ mit großem Interesse. In Freiburg bekannt ist die Initiative CatcallsofFreiburg, Catcallsoffreiburg (@catcallsoffr) • Instagram-Fotos und -Videos, die Formen verbaler und nonverbaler sexualisierter Belästigungen von Männern gegenüber Frauen ankreidet und im öffentlichen Raum thematisiert. Die Belästigungen werden mit Kreide am Ort des Geschehens auf die Straße geschrieben. Die ehrenamtlich Engagierten leisten Aufklärungsarbeit gegen Sexismus, Rassismus und Diskriminierung. Sie sind auch im Rahmen der 16-Tage gegen Gewalt und der Aktionstage zum Internationalen Frauentag mit Veranstaltungen aktiv und deutschlandweit mit anderen Catcalls-Gruppen vernetzt.
Dem RfC sind außerdem bundesweite Initiativen/Programme/Studien bekannt, z. B.:
- die Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, KFN – November 2021,
- die Studie des BMFSFJ zu Sexismus im Alltag, 2024
- mehrere Kampagnen zu catcalling (Hannover, Leipzig; Marburg, Ravensburg)
- der Anti-Catcallingtag 2024
- Nationaler Aktionstag gegen Catcalling – #keinkompliment,
- Bündnis gegen Sexismus,
- digitale Meldetools, bei denen Catcalling gemeldet werden kann z.B. „Zürich schaut hin“, das mittlerweile auch in anderen Schweizer Städten und in Deutschland in Flensburg umgesetzt wird
- Ist vorgesehen mit einer Kampagne (z.B. über Social Media, Plakate oder Bildschirme der VAG) auf die Problematik des Catcallings aufmerksam zu machen?
Das RfC hat aktuell nichts spezifisch zum Thema „Catcalling“ geplant, führt aber im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention verschiedene Aktionen gegen geschlechtsspezifische Gewalt und Sexismus durch, siehe auch IK Aktionsplan der Stadt Freiburg, Schwerpunkt Gewaltprävention 2025–2026
Dies u.a. beinhaltet:
- eine Kampagne gegen sexualisierte und häusliche Gewalt. Dabei werden Hilfen bekannter gemacht, Außenstehende zum Eingreifen bei Zeugenschaft aufgerufen und Gewaltschutz als gesamtgesellschaftliches Thema adressiert
- den groß angelegten Schulaktionstag gegen Gewalt – für Schutz und Respekt am 21.07. für Freiburger Schulklassen der Stufen 8-11 sowie Begleitpersonen im Europarkstadion, der zur Sensibilisierung in Schulen beiträgt.
- die neu geschaffene Kompetenz- und Fortbildungsstelle (KomFor), angesiedelt bei FRIG, diese bietet ab September eine Weiterbildung gegen geschlechtsspezifische Gewalt für Fachkräfte an. Auch Fortbildungen und Austauschräume für mehr Gewaltschutz und gegen Diskriminierung sind geplant.
- der Ausbau der sozialpädagogischen Arbeit mit Jungen* und jungen Männern*, dabei geht es u.a. auch darum, Geschlechterrollen zu reflektieren und neue Ansätze der Gewaltprävention zu erproben
- der Ausbau der Täter*innenarbeit – Erweiterung auf Stalking und sexualisierte Gewalt sowie proaktiver Ansatz
Das Pressereferat wird prüfen, inwiefern das Thema Catcalling auf den städtischen Kanälen im Rahmen der regulären Redaktionspläne Platz finden kann.
Die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, Fraktionsgemeinschaften, Gruppierungen und Einzelstadtrat erhalten Nachricht von diesem Schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jenkner Bürgermeisterin