Einzelanfrage nach §24 Abs. 4 GemO Schutzmaßnahmen für Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit
Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.07.206 zu Schutzmaßnahmen für Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendhilfe.
Ihr Fragen beantworten wir wie folgt:
1. Gibt es ein Sicherheitskonzept für städtische Mitarbeitende, insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe?
Im Amt für Kinder, Jugend und Familie gibt es für besonders kritische Situationen einen klaren Ablaufplan für eine sofortige Hausschließung – je nach Situation kann diese mehrere Tage dauern. In individuellen Bedrohungslagen kann für Mitarbeitende eine Auskunftssperre erwirkt werden. Mitarbeitende die im Stadtgebiet Freiburg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können dies eigenständig beantragen. Mitarbeitende mit Wohnsitz im Umland, können die Auskunftssperre mit einer entsprechenden Bestätigung des Arbeitgebers selbst an ihrem jeweiligen Wohnort beantragen.
2. Welche präventiven Maßnahmen gibt es in diesem Bereich?
Kritische Termine werden bei Bedarf im Haus durch einen Sicherheitsdienst vor der Tür des Besprechungszimmers begleitet, bei Außer-Haus-Terminen wird eine Begleitung durch die Polizei angefragt, sollte das als notwendig erachtet werden. Viele Termine können auch online stattfinden. Im internen Bereich sind für Mitarbeitende Informationen, z.B. Sicherheitshinweise zum Umgang mit aggressivem Publikum, hinterlegt. Um den Kundenkontakt in den Außenstandorten der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Leisnerstraße, Krozingerstraße, Habsburgerstraße steuern zu können, müssen die Klient*innen eine Klingel betätigen und sich anmelden, um Zutritt zur Beratungsstelle zu erhalten.
Die Personalentwicklung im Haupt- und Personalamt bietet bedarfsgerechte, bereichsspezifische Personalentwicklungsmaßnahmen (PEMs) zur Erhöhung der Sicherheit am Arbeitsplatz an. Dienststellen erhalten auf Anfrage individuell auf die Bedarfslage abgestimmte Unterstützung. Deeskalationsmaßnahmen haben neben der Aufarbeitung von Vorfällen vor allem präventiven Charakter: Sie vermitteln deeskalierende Kommunikations-und Handlungsstrategien. Verantwortlich für die Anfragen solcher PEMs sind die Dienststellen selbst.
Zusätzlich bietet das städtische Fortbildungsprogramm regelmäßige Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Deeskalation (weitere Ausführungen siehe Ziffer 6) an.
3. Welche technischen Schutzmaßnahmen wie Alarmierungsknöpfe oder Videoaufzeichnungen gibt es?
An allen Schreibtischen und Besprechungsräumen gibt es verdeckt angebrachte sogenannte Notfalltasten, welche ein akustisches Signal auslösen sowie ein Beleuchtungssignal vor der jeweiligen Tür, um den betroffenen Raum sofort identifizieren zu können. Über einen so ausgelösten Alarm wird auch der Sicherheitsdienstmitarbeitende auf seinem Smartphone informiert, so dass dieser umgehend regieren kann.
Auf sämtlichen Festnetztelefonen in den Büros ist die Telefonnummer der Polizei voreingestellt. Dies gilt auch für die Telefonnummer des Sicherheitsdienstes. Zudem gibt es Fluchttüren zwischen den Büros. Hausverbote können verhängt werden.
Videoaufzeichnungen sind aus Datenschutzgründen nicht möglich.
4. Findet das sogenannte „Aachener Modell“ in Freiburg Anwendung?
Das „Aachener Modell“ findet im Amt für Kinder, Jugend und Familie keine
Anwendung, da es ein eigenes Konzept gibt.
5. Wie reagiert die Stadt bei Drohungen oder Handgreiflichkeiten gegenüber städtischen Mitarbeitenden? Werden diese zur Anzeige gebracht?
Alle Drohungen oder Handgreiflichkeiten werden zur Anzeige gebracht und Hausverbote ausgesprochen. Außerdem können beteiligte Mitarbeitende eine Auskunftssperre beantragen und Strafanzeige stellen. In diesem Fall werden sie durch das Rechtsamt begleitet. Die Anzeige kann durch den Arbeitgeber veranlasst werden, die Ermittlungen muss der oder die Geschädigte aber bei der Polizei durchlaufen. In Absprache mit dem Rechtsamt kann auch ein gerichtliches Annäherungsverbot erwirkt werden. Prüfung und Antragstellung übernimmt das Rechtsamt.
6. Gibt es regelmäßige Schulungs- und Fortbildungsangebote zum Umgang mit renitenten Klient*innen?
Es gibt insbesondere mit Blick auf Kinderschutz und die zu führenden Gespräche ein ausführliches Einarbeitungsprogramm für neue Mitarbeitende im Amt für Kinder, Jugend und Familie. Auch langjährige Mitarbeitende können bei Bedarf an entsprechenden Schulungen und Fortbildungen teilnehmen. Zudem gehört deeskalierende Gesprächsführung zu den Grundlagen des Studiums der Sozialen Arbeit und der verwandten Ausbildungsbereiche.
Das jährlich erscheinende fachübergreifende Fortbildungsprogramm der Stadt Freiburg bietet seit vielen Jahren Deeskalationsseminare für alle städtischen Mitarbeitenden an. Sie fördern Deeskalationskompetenzen und vermitteln Strategien für sicherheitsorientiertes Handeln am Arbeitsplatz.
Beispiele sind die Praxistrainings „2821 Deeskalierend handeln am Büroarbeitsplatz mit Publikumsverkehr“ und „2823 Deeskalierend handeln beim Einsatz im Außendienst“.
Darüber hinaus besteht für Dienststellen die Möglichkeit ein auf individuelle Bedarfe abgestimmtes Deeskalationstraining bei der Personalentwicklung im Haupt- und Personalamt anzufragen. Das wurde vom Amt für Kinder, Jugend und Familien in der Vergangenheit anlassbezogen in Anspruch genommen.
Welche Schutz- und Präventionsmaßnahmen gibt es für die Mitarbeitenden in den Jugendhilfeeinrichtungen der Waisenhausstiftung?
Diese Frage müssten Sie bitte direkt an den Träger richten.
Mit freundlichen Grüßen
(Christine Buchheit) Bürgermeisterin