Seit Jahren gibt es immer wieder Initiativen, die Zahl der Wahlplakate im Stadtgebiet zu begrenzen. Bislang leider ohne Erfolg. Das Mindeste wäre, dass die geltenden Plakatierregeln eingehalten werden. Auch das ist leider oft nicht der Fall. Wie die Stadt in einer Antwort zu unserer Anfrage bestätigt, gibt es keine große Kontrolle der Plakatierregeln. Auch wenn Wochen nach der Wahl noch Plakate hängen, wird dies in den letzten Jahren nicht sanktioniert oder die Abhängung von der Stadt in Rechnung gestellt. Lediglich bei der Kommunalwahl 2019 mussten einige Listen für die Abhängung zahlen. Seitdem scheint das die Stadt gratis zu machen.
Hier gibt es alle Antworten auf unsere Fragen:
Einzelanfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen Vollzug Plakatierungsregeln
Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31.03.2026 an Herrn Oberbürgermeister Horn, die ich zur fachlichen Prüfung und Beantwortung erhalten habe. Darin weisen Sie darauf hin, dass Plakate regelkonform aufgehangen und nach der Wahl fristgerecht entsorgt werden sollen, beschreiben Missstände und erkundigen sich zum Vollzug der Plakatierungsregeln mit konkreten Fragen. Anhand der Rückmeldung des fachlich zuständigen Amtes für öffentliche Ordnung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
1. Gab es Aufforderungen an Parteien, nach dem 12.03.26 noch hängende Plakate zur Landtagswahl abzuhängen?
Das Amt für öffentliche Ordnung hat die zur Landtagswahl 2026 antretenden Parteien, Gruppierungen und Wählervereinigungen am 23.10.2025 zu einer Wahlbesprechung eingeladen. Bereits in dem dabei angefügten Reglement wurden die Parteien darüber informiert, dass die Wahlplakatierung zur Landtagswahl bis spätestens 12.03.2026 entfernt werden muss.
In der Besprechung am 26.11.2025 wurden die anwesenden Parteien auf den 12.03.2026 als spätesten Tag zum Abhängen der Landtagswahl-Plakate hingewiesen. Für Parteien, die eine*n OB-Kandidat*in unterstützen, wurde davon abweichend zugelassen, dass sie ihre Plakate am 13.03.2026 in einem Zug austauschen bzw. entfernen. Mit E-Mail vom 08.12.2025 erhielten alle Parteien und Vereinigungen das Reglement als Besprechungsprotokoll, in dem die genannten Fristen festgehalten sind. Der Vermerk enthält auch den Hinweis, dass länger hängende Plakate gegebenenfalls kostenpflichtig entfernt werden.
Am Tag nach der Landtagswahl (also am 09.03.2026) hat das AföO alle Parteien und Gruppierungen nochmals an die Frist zum Abhängen der Plakate bis 12. bzw. 13.03.2026 erinnert und auf die ansonsten kostenpflichtige Entfernung hingewiesen.
2. Wurden Bußgelder verhängt für Plakate der Landtagswahl, die nach dem 12.03.26 noch hängen? Falles nein, wieso nicht?
Die Stadtverwaltung reagiert umgehend, wenn sie Hinweise auf Plakate erhält, die den Verkehr behindern oder beeinträchtigen. Sie erfasst aber nicht systematisch jegliche Verstöße. Einzelne Hinweise aus der Bevölkerung über nicht rechtzeitig abgehängte Plakate zeigen punktuelle Verstöße, ergeben aber kein vollständiges Bild. Eine Überwachung des gesamten Stadtgebiets nach Fristablauf ist kapazitätsmäßig nicht ansatzweise leistbar. Hinweise darauf, dass bestimmte Parteien oder Gruppierungen systematisch gegen die Pflicht zur rechtzeitigen Entfernung verstoßen, liegen uns nicht vor. Es könnte deshalb den Anschein von Willkür erwecken, auf der Grundlage von Hinweisen aus der Bevölkerung einzelne Parteien zu sanktionieren. Für die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren lagen keine Grundlagen vor.
3. Wie hoch sind die Bußgelder für nicht abgehängte Plakate? Was kostet die Ersatzvornahme, wenn Plakate durch die Stadt entfernt werden müssen? Wird dies den entsprechenden Parteien in Rechnung gestellt?
Wenn Wahlplakate über die erlaubte Zeit hinaus hängen bleiben, stellt dies eine unerlaubte Sondernutzung dar. Dies kann mit einem Bußgeld bis 500 € geahndet werden. Die Einleitung eines Bußgeldverfahrens ist eine Ermessensentscheidung.
Die Kosten des Entfernens von Wahlplakaten werden nach individuellem Aufwand berechnet. Aktuelle Erfahrungswerte, wie hoch diese Kosten sind, gibt es nicht. Im Jahr 2019 hat das Beseitigen von etwa 100 übriggebliebenen Wahlplakaten umgerechnet auf ein einzelnes Exemplar rund 8,40 € pro Stück gekostet.
Für die Landtagswahl 2026 war keine Beseitigung nötig. Wenn die Beseitigung von Plakaten der OB-Wahl 2026 gesonderte Kosten verursacht, wird das Amt für öffentliche Ordnung den jeweils betroffenen Kandidat*innen die Kosten für das Abhängen der ihr zuzurechnenden Plakate in Rechnung stellen.
4. Bei den OB-Wahlplakaten ist in der Stadt auffällig, dass insbesondere Kandidat Achim Wiehle etliche Plakate nicht regelkonform angebracht hat. So sind viele an Bäumen mit Kabelbindern nicht auf dem Boden stehend angebracht. Ebenso an Laternen mit Verkehrszeichen. Wurden Kandidierende aufgefordert, die entgegen der Plakatierordnung angebrachten Plakate zu entfernen?
Die Stadtverwaltung priorisiert nach Gefahrenpotenzial: Wenn bekannt wird, dass Plakate sicht- bzw. verkehrsbehindernd aufgehängt sind, kontaktiert sie die betroffene Partei bzw. die Kandidat*innen sofort und fordert sie auf, das Plakat umgehend zu entfernen. Auch bei Plakaten, die unzulässigerweise auf dem Platz der Alten Synagoge aufgehängt wurden, schreitet das Amt für öffentliche Ordnung unverzüglich ein. Andere einfache Regelverstöße werden an die Kandidat*innen kommuniziert.
Systematische Kontrollen im Stadtgebiet sind personell nicht leistbar.
5. Wie oft und für welche Partei/Wähler*innenvereinigung wurden in den letzten 5 Jahren Bußgelder oder Gebühren für die Ersatzvornahme erhoben, weil Plakate nach der Frist nicht abgehängt wurden?
Zuletzt sind bei der Kommunal- und Europawahl 2019 die Kosten für das Entfernen von Wahlplakaten den 15 folgenden betroffenen Parteien und Gruppierungen (alphabetische Reihenfolge) in Rechnung gestellt worden (insgesamt 830,12 €).
- AfD
- Bündnis 90/Die Grünen
- Bürger für Freiburg
- CDU
- Die Linke
- FDP
- Freiburg Lebenswert
- Freie Wähler
- Grüne Alternative Freiburg
- Junges Freiburg
- Linke Liste – Solidarische Stadt
- Liste Teilhabe und Inklusion
- ÖDP
- SPD
- Wählervereinigung Urbanes Freiburg
Bei den nachfolgenden Wahlkämpfen wurden Plakate im Zuge der allgemeinen Straßenreinigung entfernt, ohne dass dabei gesonderte Kosten berechnet wurden. Bußgelder wurden keine erhoben.
6. Falls bislang keine Bußgelder oder Gebühren für Ersatzvornahmen erhoben wurden: Mit welcher Begründung verzichtet die Stadtverwaltung auf eine Erhebung?
Auf die Ausführungen unter Ziffer 5 wird verwiesen.
Die übrigen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, Fraktionsgemeinschaften, Gruppierung erhalten Nachricht von diesem Schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jenkner (Bürgermeisterin)