Die Situation kennen wohl viele: Ein Restaurant besteht seit Jahren, jedoch kommen kaum Kund*innen. Man fragt sich, wie sich der Betrieb halten kann. Der Verdacht auf illegale Geschäftspraktiken wie Geldwäsche liegt nahe. Doch an wen könnte man sich in so einem Verdachtsfall wenden? Wird auch die Stadt aktiv? Das wollen wir mit einer Anfrage klären.
Anfrage nach §24GemO: Zuständigkeiten beim Verdacht auf Geldwäsche
Sehr geehrter Oberbürgermeister Martin Horn,
immer wieder werden Fälle an uns herangetragen, bei denen Personen vermuten, ein Geschäft, Restaurant oder Café sei nur zur Geldwäsche da. Oft stellen zum Beispiel Anwohnende fest, dass es in einem Lokal kaum Publikumsverkehr gibt, dennoch hält sich das Lokal seit Jahren. Konkrete Beweise für solche Fälle sind jedoch meistens nicht zu erbringen. Für uns stellt sich nun die Frage, an wen sich Bürger*innen wenden können, wenn sie den Verdacht auf Geldwäsche oder andere kriminelle Geschäftsgebaren hegen. In diesem Zusammenhang haben wir folgende Fragen:
- Welche Stelle ist für Delikte im Bereich Geldwäsche grundsätzlich zuständig? An wen können sich Bürger*innen bei Verdachtsfällen wenden?
- Gibt es Kontrollen der Gewerbeaufsicht bei solchen Verdachtsfällen? Hat die Gewerbeaufsicht grundsätzlich Mittel, um solchen Verdachtsfällen nachzugehen?
- Ist der Verwaltung eine Statistik bekannt, wie viel Fälle von Geldwäsche und organisierter Kriminalität es in Freiburg in den letzten 5 Jahren gab?
Wir bedanken uns für die Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Sophie Kessl Felicia Fehlberg
stellv. Fraktionsvorsitzende FR4U Fraktionsvorsitzende FR4U