Catcalling nervt! In Köln hat der Gemeinderat beschlossen, dass geprüft werden soll, wie das sogenannte Catcalling in Zukunft als Ordnungswidrigkeit bestraft werden kann. Das wollen wir auch in Freiburg und haben als ersten Schritt eine Anfrage dazu gestellt.
Anfrage nach §24 GemO: Catcalling als Ordnungswidrigkeit in der Polizeiverordnung
Sehr geehrter Oberbürgermeister Martin Horn,
als Catcalling werden verbale und nonverbale, sexuell aufgeladene Ansprachen wie beispielsweise Bemerkungen zum Aussehen, anzügliche Gesten oder Laute wie Pfeifen verstanden. Diese Handlungen werden meistens von Männern ausgeübt und sind gegen Frauen gerichtet.
Die Rufe, Gesten oder auch Blicke sind keine Komplimente, sondern Herabwertungen und Einschüchterungen und führen zu einem Gefühl von Unsicherheit.
In der Stadt Köln hat der Gemeinderat die Verwaltung zu einer Prüfung aufgefordert, ob durch das Ordnungsamt mit Ortsrecht gegen Catcalling vorgegangen werden kann.
Catcalling passiert überall, auch hier in Freiburg. Grob ungehörige Belästigung ist in Freiburg bereits in der Polizeiverordnung als Ordnungswidrigkeit erfasst. Zur Auslegung dieses Sachverhalts in der Polizeiordnung und der generellen Handhabung mit Fällen von Catcalling haben wir folgende Fragen:
- Fällt Catcalling unter § 12 Abs. 1 Ziffer 1 (grob ungehörige Belästigung) der Polizeiverordnung zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten in der Stadt Freiburg i. Br. und kann nach § 16 Abs. 1 Ziffer 19 als eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden?
- Wenn ja,
- werden solche Fälle konsequent geahndet?
- gibt es in diesem Bereich Schulungen oder Fortbildungen für das Personal, um sicherzustellen, dass Catcalling-Fälle richtig erkannt werden?
- gibt es Zahlen dazu, wie häufig in Catcalling-Fällen Bußgelder verhängt werden?
- welche Maßnahmen gibt es, um sicherzustellen, dass alle Catcalling-Fälle, die gemeldet werden, geahndet werden?
- wie können Betroffene darüber informiert werden, dass sie dem Ordnungsamt Catcalling-Fälle melden können?
- Wenn nein, gibt es die Möglichkeit Catcalling als eigene Ordnungswidrigkeit in die Polizeiverordnung aufzunehmen? Wenn nein, weshalb nicht und gibt es andere Möglichkeiten für Betroffene, Fälle zu melden?
- Wenn ja,
- Gibt es eine Statistik, wie viele Fälle von Catcalling es in den letzten Jahren in Freiburg gab?
- Sind der Verwaltung Programme oder Initiativen zur Prävention von Catcalling bekannt?
- Ist vorgesehen mit einer Kampagne (z.B. über Social Media, Plakate oder Bildschirme der VAG) auf die Problematik des Catcallings aufmerksam zu machen?
Wir bedanken uns für die Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Polášek Sophie Kessl
stellv. Fraktionsvorsitzende FR4U stellv. Fraktionsvorsitzende FR4U
Felicia Fehlberg Sonja Wagner
Fraktionsvorsitzende FR4U stellv. Fraktionsvorsitzende FR4U