Sehr geehrte Frau Stadträtin Polášek,

sehr geehrte Frau Stadträtin Fehlberg,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.10.2025 an Herrn Oberbürgermeister Horn. In Absprache mit dem Oberbürgermeister antworte ich Ihnen gerne auf Ihre Fragen bezüglich Rassismus und Rechtsextremismus an Schulen.

Meldezahlen aus den Jahren 2023 und 2024 sind der Stadtverwaltung nicht bekannt. Eine offizielle Statistik gibt es zu rechtsextremen, rassistischen oder anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit betreffenden Vorfällen nicht. Generell ist der vorgesehene Ablauf, dass Vorfälle an die Schulleitungen gemeldet werden. Inwiefern hier eine Statistik geführt wird, entzieht sich der Kenntnis der Stadtverwaltung. Das Antidiskriminierungsbüro (ADB) erhebt die freiwilligen Meldungen aus den Schulen. An Berufsschulen führt die Mobile Berufsschulsozialarbeit (MoBs) eine interne Statistik mit Vorfällen aus eigenen Workshops oder von ihnen beobachteten Vorkommnissen aus dem Schulalltag, die ebenfalls an das ADB weitergeleitet wird. Von Seiten des Referats für Chancengerechtigkeit wird versucht, über einen regelmäßigen Austausch mit den Beratungsstellen zu einer Sammlung gemeldeter Vorfälle an Schulen zu kommen. Da es aber weder eine spezielle Meldestelle für Diskriminierung an Schulen gibt, noch

Beratungsteams, die speziell für Schulen zuständig sind, werden Daten zu diesem Feld dennoch sehr lückenhaft bleiben.

a. Lehrer*innen

b. Mitarbeitende der Schulsozialarbeit

c. Mitarbeitende der Schulkindbetreuung?

Zu a. Schulungs- und Fortbildungsangeboten für Lehrer*innen kann die Stadtverwaltung keine Aussagen treffen, da diese Landessache sind.

Zu b. Bei der Schulsozialarbeit ist zwischen den Beruflichen und anderen Schularten zu unterscheiden:

Die durch das städtische Amt für Soziales finanzierte Mobile Berufsschulsozialarbeit (MoBs) bietet ein Präventionsangebot für die beruflichen Schulen an. MoBs bietet u.a. auch Workshops für Schüler*innen zu den o.g. Themen an oder verweist bei Anfrage der Schul-/Jugendsozialarbeit auf entsprechende Angebote und externe Beratungsstellen. Auch gab es Fachtage zum Thema Rechtsextremismus / gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit / Diskriminierung, die sehr gut angenommen wurden. Der Umgang mit Diskriminierung ist ein Schwerpunktthema; so hat sich auch das ADB beim Arbeitskreis Fachkräfte in der Jugendberufshilfe vorgestellt, an dem auch die Mitarbeitenden der Jugendsozialarbeit an beruflichen Schulen teilnehmen. Zusätzlich bieten die freien Träger der Jugendsozialarbeit eigene Fortbildungen zum Thema an.

Die Fachkräfte der Schulsozialarbeit bei den nicht-beruflichen Schulen sind bis auf zwei Personen bei freien Trägern angestellt. Ihnen obliegen die Dienst- und Fachaufsicht und die unmittelbare Verantwortung für die Qualität der Angebote. Darüber hinaus gewährleisten sie die bedarfsgerechte Fortbildung der Fachkräfte. Die Koordinationsstelle Schulsozialarbeit beim AKI informiert die Träger und Fachkräfte über Fortbildungsangebote, Vorträge, Veranstaltungen und Projekte zu Extremismus und Rassismus.

Das vom Amt für Migration und Integration bearbeitet federführend das umgesetzte Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Das Programm adressiert Lehrerinnen und Lehrer sowie pädagogische Fachkräfte und führt in diesem Rahmen regelmäßig Diskussions-, Fortbildungs- und Qualifizierungsveranstaltungen zum Thema Rassismus und Diskriminierung durch.

Schwerpunkt der Projekt-Ausschreibung für das Jahr 2026 bildet das Thema „(Rechts-) extremistische Einflussnahme auf Jugendliche erkennen und verhindern“. Hierzu ist für die erste Jahreshälfte 2026 eine lokale Demokratiekonferenz geplant, zu der explizit Schulen eingeladen werden.

Über eine Jugendjury können Jugendliche selbst über die Vergabe von Projektmitteln aus einem eigens hierfür eingerichteten Jugendfond im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“, über von Jugendlichen eingebrachte Projektideen u.a. zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Diskriminierung, Gewalt und Rechtsextremismus entscheiden.

Weitere Beispiele sind:

von Alice Hasters am 12.05.25 an der Staudinger Gesamtschule

Themen: Fremdenfeindlichkeit, Gewaltprävention und Freundschaft

Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e. V.

Folgende Veranstaltungen wurden u.a. in Kooperation mit dem ASB und dem AKI für Schule und Schulsozialarbeit in Freiburg veranstaltet:

Gewalt!“, Bürgerhaus Zähringen

Zu c. Mitarbeitende der Schulkindbetreuung:

Mitarbeitende in der Schulkindbetreuung (SKB) haben neben dem städtischen Fortbildungsprogramm die Möglichkeit weitere Fortbildungen in Freiburg zu besuchen (je nach Wunsch und Schwerpunkt zu den Einrichtungsthemen). Es ist ein wichtiger Bestandteil, dass sich die Mitarbeitenden ständig fortbilden. Im Rahmen dieser Möglichkeit nehmen Mitarbeitende regelmäßig an Fortbildungen zu den Themengebieten Diskriminierung, Rassismus, kultursensibles Handeln / kultursensible Pädagogik / Interkulturelle Kompetenz etc. teil.

Im Rahmen der obligatorischen Nachqualifizierung für nicht einschlägig ausgebildete Mitarbeitende, die als Quereinsteiger in die Schulkindbetreuung kommen, ist auch ein Modul zum Thema „interkulturelle Handlungskompetenz“ enthalten.

Für Mitarbeitende der Jugendsozialarbeit an Schulen gibt es keine verpflichtende Ausbildung. Voraussetzung ist ein einschlägiges Studium. Inwieweit rechtsextreme, rassistische oder andere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit und die Handlungsmöglichkeiten Teil des Studiums der Sozialen Arbeit sind, kann von Seiten der Stadtverwaltung nicht beantwortet werden. Über die verpflichtende Teilnahme an möglichen Schulungen müssten die freien Träger der Schulsozialarbeit entscheiden.

Seit diesem Schuljahr gibt es eine gemeinsame Einführungsveranstaltung von AKI und AfS für neue Fachkräfte in der Schulsozialarbeit und Jugendsozialarbeit in Form von Onlinemodulen und Präsenzveranstaltungen. Bei den Onlinemodulen sind Materialien zu Diskriminierung / Rassismus enthalten.

Für die Mitarbeitenden der Schulkindbetreuung siehe unter 2c.

Für die beruflichen Schulen siehe unter 2b; bei konkreten Anfragen wird u.a. an MoBs als Weitervermittlungsstelle oder das ADB verwiesen. Bei den nicht-beruflichen Schulen können sich die Träger und Fachkräfte bei Bedarf an Beratung an die Koordinationsstelle der Schulsozialarbeit wenden. Diese würde sich je nach Anfrage und ggf. in Absprache mit dem Amt für Schule und Bildung um Informationen sowie nach Möglichkeit um Unterstützung kümmern. Einen Leitfaden gibt es vonseiten der Koordinationsstelle Schulsozialarbeit nicht.

Bei der Schulkindbetreuung geht es im Rahmen der Erstellung des Kinderschutzkonzepts, der Standards (Haltung und Inklusion) und der Konzeption um Wertschätzung und Teilhabe aller Beteiligten. Eine Liste an Beratungsstellen wird derzeit erstellt und den Standorten zur Verfügung gestellt.

Für Schulen wurde bisher kein Leitfaden zu diesem Thema entwickelt. Auch wenn das Interesse an einer Zusammenarbeit von allen Seiten groß ist, kommt in Bezug auf Schulen immer auch die Hürde der unterschiedlichen Zuständigkeiten von Kommune und Land bzw. Regierungspräsidium hinzu.

Siehe auch unter 1., speziell für Schulen gibt es keine Anlaufstelle. Das Antidiskriminierungsbüro Freiburg ist hier die zentrale Beratungs- und Meldestelle. Die Kapazitäten des Antidiskriminierungsbüros Freiburg sind jedoch beschränkt. Aktuell besteht bis Mitte November 2025 Beratungsstopp wegen Überlastung. Zeitkritische Beschwerden (wegen juristischer Fristen) werden von Tübingen übernommen, alle anderen Beschwerden müssen warten.

Auch die Beratungsstellen, die auf bestimmte Diskriminierungsformen spezialisiert sind, beraten in Schulen (z.B. Mobirex, Leuchtlinie, Ofek, Frauenhorizonte, FLUSS). Dies geschieht aber als Teil des Beratungsangebots für alle Lebensbereiche und mit verhältnismäßig geringen Kapazitäten.

Eine    Reihe    von    Freiburger    Schulen    sind    Mitglied     im           Netzwerk        Schule          ohne Rassismus/Schule mit Courage:

Von Seiten der Stadt ist aktuell ein Schulaktionstag gegen Gewalt im Rahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Planung.

Im Bereich der Schulsozialarbeit sind die Angebote von MoBs und weiterer externer Stellen in der Regel kostenlos. Darüber hinaus gibt es kein gesondertes Budget. Bei Bedarf können jedoch Fachtage oder Fachgruppen zu diesem Themenkomplex organisiert, Expert*innen eingeladen und der Austausch dazu unter den Fachkräften gefördert werden.

Die Schulkindbetreuung verfügt über ein Kooperationsbudget, um eine Vielfalt an pädagogischen Angeboten zu ermöglichen. Als Qualitätssicherungsmaßnahme nehmen die SKB-Mitarbeitenden und die Teamleitungen in regelmäßigen Abständen an Supervisionen/Coachings teil. Für die konzeptuelle Weiterentwicklung steht den SKB-Teamleitungen frei, bei Bedarf Fachreferent*innen zu engagieren. Dies gilt auch für den Themenbereich Diskriminierung / Rassismus / Rechtsextremismus.

Zum Umgang mit konkreten Vorfällen kann die im ASB angesiedelte Schulkindbetreuung Unterstützung durch die interne pädagogische Fachberaterin in Anspruch nehmen, um einen individuellen Handlungsplan zu erarbeiten und ggf. externe Hilfen einzubinden. Mitarbeitende können sich außerdem gezielt zu bestimmten Themen fortbilden (siehe 2c). Darüber hinaus kann die ohnehin regelmäßig in den Einrichtungen stattfindende Supervision genutzt werden, um akute Vorfälle / Themen mit externer Begleitung zu bearbeiten.

Hierzu liegen keine Daten vor.

In Anlehnung an das Vorgehen des ASK (vgl. Infodrucksache MIA-23/002 vom 07.12.2023) ist schon länger angedacht, den Verein Kidayo in die Leitungsrunde der städtischen Schulkindbetreuung (SKB) einzuladen oder alternativ eine gemeinsame Veranstaltung für alle Träger und Leitungen derSKB in Freiburg anzubieten, ggf. auch in Kooperation mit dem AKI. Aufgrund der vielfältigen Themen rund um die Umsetzung des Rechtsanspruchs für Grundschulkinder ab 2026/2027 ist diese zusätzliche Schwerpunktsetzung jedoch nicht kurzfristig leistbar. Das Interesse und die Sensibilität bei den Leitungen und Teams sind aber in jedem Fall hoch.

Grundsätzlich wird eine weitere Vernetzung der Beratungsorganisationen und Schulen im Netzwerk „Schule ohne Rassismus“ angestrebt. Die Kapazitäten der Beratungsorganisationen sind aber wie unter 5. erwähnt, eingeschränkt.

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