Tierschutzvereine wünschen sich seit langem eine Katzenschutzverordnung. Daher haben wir wiederholt bei der Stadt angefragt, welche Probleme mit streunenden Katzen bekannt sind. Leider sieht die Verwaltung noch immer nicht die Grundbedingungen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung erfüllt. Wir bleiben aber wieter am Thema dran.

Einzelanfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen

– Nachfragen zum Thema Katzenschutzverordnung

Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.06.2026 an Herrn Oberbürgermeister Horn, die ich zur fachlichen Prüfung und Beantwortung erhalten habe. Darin haben Sie Nachfragen zum Thema Katzenschutzverordnung und der Beantwortung vom 27.05.2026.

Anhand der Rückmeldung des fachlich zuständigen Amtes für öffentliche Ordnung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

1.    Der Tierschutzverein schildert uns, dass insbesondere in den letzten beiden Jahren, aufgefundene Katzen bis zu über 80% nicht von Besitzer*innen abgeholt wurden. Dies scheint eine neue, besorgniserregende Entwicklung zu sein. Aus der Antwort zur Anfrage wird erklärt, „dass der ganz überwiegende Teil der Fundkatzen […] jedoch von den Halter*innen innerhalb kurzer Zeit identifiziert und abgeholt oder als herrenlos an neue Halter*innen vermittelt“ wird. Wie erklärt sich die unterschiedliche Einschätzung zur Problemlage?

Die Einschätzung der Verwaltung bezog sich auf die generellen Erfahrungswerte der letzten Jahre. Richtig ist, dass in den Jahren 2024 und 2025 die Zahl der abgeholten Tiere signifikant zurückgegangen ist, was gegenüber den Erfahrungen der Vorjahre jedoch eine Besonderheit darstellt. Konkrete Gründe für diesen Rückgang sind nicht bekannt. Da sich in den letzten Jahren insgesamt, unabhängig von der Tierart, die Fälle

häufen, in denen sich Tierhalter*innen z.B. aufgrund von Überlastung oder fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ihrer Tiere entledigen, dürfte dies auch in Bezug auf Katzen der maßgebliche Grund dafür sein, dass die Zahl der nicht abgeholten Tiere zuletzt stark gestiegen ist. Ob dieses Verhalten eine dauerhafte besorgniserregende Entwicklung ist, bleibt abzuwarten. Mit dem Tierschutzverein besteht die bekannte vertragliche Regelung zur Versorgung von Tieren (siehe Drucksache G-25/018).

Wie bereits erläutert, liegen der Verwaltung auch in Anbetracht dieses Verhaltens von Besitzer*innen hingegen keine Erkenntnisse vor, dass die Zahl der freilebenden Katzen in den letzten Jahren in diesem Umfang sprunghaft angestiegen wäre.

2.    Sowohl der Verein der Straßenkatzen wie auch der Tierschutzverein schildern eine große Population von verwilderten Katzen auf einem Gewerbeareal in Hochdorf. Ist der Verwaltung diese Population bekannt? Wäre es denkbar, eine Katzenschutzverordnung für die Gemarkung Hochdorf zu erlassen, um eine Ausweitung der Population durch Kastration verhindern zu können?

Die Population in Hochdorf ist bekannt, hierzu fand im Jahr 2025 und Anfang 2026 ein Austausch zwischen dem Verein der Straßenkatzen e.V. und der Veterinärbehörde statt.

Dieser Fall birgt einige besondere Problemstellungen und ist insofern atypisch. Andererseits kann man gerade anhand dieses Falles die begrenzte Wirksamkeit einer Katzenschutzverordnung aufzeigen. Zunächst ist im Fall Hochdorf nicht eindeutig festzustellen, ob es sich um verwilderte herrenlose Tiere handelt. Die Grundstückseigentümer teilten mit, dass es sich bei den Katzen um ihre Tiere handele, diese würden von ihnen auch regelmäßig gefüttert werden. Daher wären Regelungen einer Katzenschutzverordnung, sofern sie sich auf herrenlose Tiere beziehen, in diesem Falle nicht anwendbar. Umgekehrt kann die Verwaltung auch ohne eine Katzenschutzverordnung Maßnahmen wie z.B. Bestandsreduzierung oder Kastrationen und Kennzeichnung gegenüber einem Tierhalter anordnen. Daher würde eine

„Katzenschutzverordnung Hochdorf“ in diesem Fall keinen Mehrwert bieten. Zumal der Erlass einer Verordnung zur Regelung eines Einzelfalles weder zweck – noch rechtmäßig wäre. Hilfreich in Hochdorf ist hingegen die Arbeit des Vereins der Straßenkatzen e.V., da er niederschwelliger auf die dort lebenden Katzen zugehen und Hilfe leisten kann. Dies ist der Veterinärbehörde aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen so nicht möglich.

3.    Der Verein der Straßenkatzen Freiburg u. U. e. V vermeldet zudem eine größere Population auf der Haid. Ist der Verwaltung diese Population bekannt? Welche Maßnahmen werden hier unternommen, um ein Ausbreiten einzudämmen?

Der Verwaltung ist eine größere Population freilebender Katzen im Bereich Haid bisher nicht bekannt. Sobald weitere Informationen vorliegen, kann entschieden werden, ob bzw. welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

4.    Gibt es ein regelmäßiges Monitoring von Fundkatzen, um schnell mit einer (ggf. auch örtlich begrenzten) Katzenschutzverordnung reagieren zu können, wenn sich die Zahlen der aufgefundenen Katzen deutlich erhöht?

Ein solches Monitoring findet nicht statt. Zumal rechtliche Voraussetzung für den Erlass einer Katzenschutzverordnung nicht nur die Anzahl freilebender Katzen ist, sondern es müsste auch der Nachweis geführt werden, dass eine hohe Anzahl der Tiere erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden aufweisen.

Die Frage, ob eine Katzenschutzverordnung eingeführt wird, ist auch Thema in Gesprächen zwischen dem Tierheim und der Veterinärbehörde. Dabei hat sich das Tierheim für den Erlass einer solchen Verordnung ausgesprochen. Grundvoraussetzungen für eine Katzenschutzverordnung sind konkrete Erkenntnisse zu großen Populationen und einem dadurch verursachten Tierleid. Die Veterinärbehörde hat diese Voraussetzungen zur Einführung einer Katzenschutzverordnung wiederholt geprüft. Allerdings sieht die Veterinärbehörde die rechtlichen Voraussetzungen weiterhin als nicht erfüllt an.

Sowohl das Tierheim Freiburg als auch der Verein der Straßenkatzen e.V. wurden von der Veterinärbehörde gebeten, ihr entsprechende Erkenntnisse und Daten mitzuteilen, was bislang nicht erfolgt ist. Sollte daraus ein Mehrwert vor allem für die Tiere im Vergleich zur jetzigen Situation damit einhergehen und sind die Grundvoraussetzungen erfüllt, prüft die Veterinärbehörde von sich aus die Einführung einer solchen Katzenschutzverordnung.

Die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, Fraktionsgemeinschaften, Gruppierungen und Einzelstadtrat erhalten Nachricht von diesem Schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

(Dr. Jenkner) Bürgermeisterin

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