In Stade wurden kürzlich 6 Mitarbeitende aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe grausam ermordet. Wir fragen uns deshalb, welche Schutzmaßnahmen es hier in Freiburg für die städtischen Mitarbeitenden gibt und haben eine Anfrage an die Verwaltung gestellt.
Anfrage nach §24 GemO: Schutzmaßnahmen für Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendhilfe
Sehr geehrter Oberbürgermeister Martin Horn,
die grausame Gewalttat in Stade, bei der 6 Menschen aus dem Jugendamt und einer Jugendhilfeeinrichtung ermordet wurden, schockiert uns noch immer. Klar ist, 100-prozentigen Schutz kann es nie geben. Dennoch stellt sich für uns die Frage, welche Schutzmaßnahmen es für Mitarbeitende des für Kindeswohlgefährdung zuständigen Amtes für Kinder und Jugend gibt und wie Mitarbeitende in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen geschützt werden.
- Gibt es ein Sicherheitskonzept für städtische Mitarbeitende, insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe?
- Welche präventiven Maßnahmen gibt es in diesem Bereich?
- Welche technischen Schutzmaßnahmen wie Alarmierungsknöpfe oder Videoaufzeichnungen gibt es?
- Findet das sogenannte „Aachener Modell“ in Freiburg Anwendung?
- Wie reagiert die Stadt bei Drohungen oder Handgreiflichkeiten gegenüber städtischen Mitarbeitenden? Werden diese zur Anzeige gebracht?
- Gibt es regelmäßige Schulungs- und Fortbildungsangebote zum Umgang mit renitenten Klient*innen?
- Welche Schutz- und Präventionsmaßnahmen gibt es für die Mitarbeitenden in den Jugendhilfeeinrichtungen der Waisenhausstiftung?
Wir bedanken uns für die Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Sophie Kessl
stellv. Fraktionsvorsitzende FR4U
Felicia Fehlberg
Fraktionsvorsitzende FR4U