Seit mehreren Wochen wird das Gebäude am Schwabentor1/2 als Pop-Up-Store genutzt. Demnächst läuft jedoch die Nutzung aus. Wir finden, der Ort hat viel Potenzial für eine gastronomische und kulturelle Nutzung. Wir haben daher bei der Stadtverwaltung mal nachgefragt, was aus dem Gebäude werden kann. Die wichtigste Info: Demnächst soll das Gebäude zur Neuvermietung ausgeschrieben werden. Wir hoffen, dass sich innovative Projekte auf das Gebäude bewerben.

Hier gibt es die kompletten Antworten zu unserer Anfrage:

Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen hier: Dauerhafte Nutzung der „Schlossbergnase“

Sehr geehrte Frau Stadträtin Wagner, sehr geehrter Herr Stadtrat Schillberg,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.05.2025, das Herr Oberbürgermeister Horn zur zu- ständigen Beantwortung an mich weitergeleitet hat.

Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um die städtische Gewerbeeinheit „Schwabentorplatz 1/2“, die aktuell als Zwischennutzung für einen Pop-Up-Store der FWTM genutzt wird, um einen Leerstand zu vermeiden, verschiedene Nutzungskonzepte zu erproben und die zent- rale Lage zu beleben.

Auf Ihre Fragestellungen können wir in Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern und der FWTM wie folgt eingehen:

1.       Wie bewertet die Verwaltung bzw. die FWTM den bisherigen Verlauf des Pop-Up Stores an der Schlossbergnase?

Die aktuelle Nutzung sieht vor, dass der Pop-Up-Store monatlich als separate Ver- anstaltung angemeldet wird und hierbei jeweils andere rechtliche Auflagen und Ge- nehmigungen zu erfüllen sind, als bei einem auf Dauer angelegten (gastronomi- schen) Betrieb. Das Projekt erfordert einen organisatorischen Aufwand, welcher der- zeit von der FWTM getragen wird.

Die temporäre Nutzung als Pop-up-Store kann aus Sicht der kulturellen und kreati- ven Nutzung als erfolgreich gewertet werden. Seit dem Start haben mehr als zwölf Akteure aus unterschiedlichen Bereichen teilgenommen, wobei sich das Angebot teilweise im wöchentlichen Rhythmus verändert. Neben künstlerischen Beiträgen nutzt auch der Einzelhandel die Fläche für kreative Konzepte. Die temporäre Nutzung trägt zudem zur Belebung des öffentlichen Raums und zur Aufwertung eines bislang wenig genutzten Areals bei. Die sichtbare Vielfalt und wechselnde Gestaltung schaffen einen Ort der Begegnung, der Besucherinnen und Besucher unterschied- lichster Zielgruppen anspricht – sei es durch Musik, Design, urbane Kultur oder kreative Formate.

Aus kommerzieller Sicht ist der Pop-up-Store im Verhältnis zu anderen Projekten der FWTM wie z. B. dem Westhoffgebäude nicht vergleichbar, was sicherlich an der Lage außerhalb des Schlossbergrings liegt. Bei der gastronomischen Nutzung hat sich gezeigt, dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit maßgeblich auch von guten Wet- terbedingungen abhängig ist und die Einschränkung, dass die Außenflächen um 22 Uhr zu räumen sind, sich auf die Attraktivität und Rentabilität gastronomischer An- gebote auswirken.

2.       Gab es bislang schon Beschwerden von Anwohner*innen im Zusammenhang mit dem Pop-Up?

Zu Beginn der Eröffnung des Pop-Up-Stores kam es zu Irritationen in der Anwoh- nerschaft, da es im Vergleich zur vorangegangenen sehr ruhigen Nutzung etwas leb- hafter wurde. Die nun genutzte Außenfläche, insbesondere in Verbindung mit der angrenzenden Treppe, erfreut sich großer Beliebtheit bei Besucher*innen. Daraus resultieren jedoch regelmäßige kleinere Beschwerden, insbesondere in Bezug auf Aufenthaltsdauer, Lärm und Publikumsverkehr. Die Wohnung im Obergeschoss ist bewohnt, auch darauf ist Rücksicht zu nehmen.

3.       Gibt es bereits Pläne, wie das Gebäude nach Ende des Pop-Up-Stores weiter genutzt werden kann? Wenn ja, gibt es einen strukturierten Auswahlprozess für Interessent*innen?

Es ist geplant, dass die Gewerbeeinheit Schwabentorplatz 1/2 einer Neuvermietung zugeführt wird. Die Verwaltung erarbeitet derzeit die Eckpunkte für eine Ausschrei- bung.

4.       Ist es möglich, an dieser Stelle dauerhaft einen gastronomischen Betrieb als Begegnungsort und mit Außengastronomie führen zu können?

Nach dem derzeitig gültigen Bebauungsplan ist eine gastronomische Nutzung, so- lange das gesamte Gebiet vorwiegend dem Wohnen dient, nicht auszuschließen und unter Umständen ausnahmsweise möglich. Die Frage der Zulässigkeit wäre in einem eigenen baurechtlichen Verfahren durch Vorlage eines Gesamtkonzeptes (inkl. et- waiger Gutachten) zu prüfen. Eine Nutzung der Außenflächen ist grundsätzlich durch einen separaten Antrag auf Sondernutzung zu beantragen und wird je nach vorgelegtem Konzept von der Fachbehörde entschieden. Sollte im Rahmen einer gastronomischen Nutzung der Ausschank von Alkohol geplant sein, ist hierfür zu- sätzlich ein Antrag auf Gaststättenerlaubnis bei der Gaststättenbehörde zu stellen.

5.       Falls nein, was spricht gegen eine solche Nutzung?

Planungsrechtlich liegt die Immobilie in einem allgemeinen Wohngebiet. Hier ist eine dauerhafte gastronomische, aber auch gewerbliche Nutzung nicht ausgeschlossen. Dennoch muss die ergänzende Nutzung sich der Hauptnutzung des Wohnens unter- ordnen und als nicht störend bewertet werden. Diese Bewertung ist abhängig von dem individuellen Gesamtkonzept der künftigen Nutzung und kann somit nicht pau- schal beurteilt werden. Im Hinblick auf eine Außengastronomie sind zusätzlich verkehrsrechtliche Belange zu beachten und im Gesamtkontext zu prüfen.

6.       Welche Investitionen wären notwendig, um einen dauerhaften gastronomischen Betrieb ermöglichen zu können? Gibt es dazu schon eine finanzielle Einschätzung?

Alle Investitionen werden maßgeblich von den Nutzeranforderungen und dem Kon- zept geprägt und können aktuell nicht beziffert werden. Die Kosten sind ohne kon- krete Planung nicht zu benennen, sollen jedoch möglichst gering bleiben, da die städtebaulichen Potentiale des Standortes offengehalten werden sollen (siehe Frage 12).

7.       Ist das Gebäude aktuell noch anderweitig genutzt? Sind beispielsweise Wohnungen im 1. OG bewohnt?

Die Wohneinheit im ersten Obergeschoss ist vermietet.

8.       Wie hoch wäre ungefähr ein monatlicher Mietpreis für das Gebäude im jetzigen Zustand?

Der Mindestmietpreis wird sich am Charakter der (Übergangs-)Nutzung orientieren und in der Ausschreibung veröffentlicht werden.

9.       Gibt es schon Mietinteressent*innen für das Gebäude?

Der Verwaltung liegen bereits einige Interessenbekundungen mit einem breiten Port- folio an Nutzungsideen vor. Interessent*innen können sich bei einer Ausschreibung mit einem passenden Konzept/Projekt bewerben.

10.   Wie wird aktuell die Scheune/Garage neben dem Gebäude genutzt?

Für den genannten Anbau besteht ein aktuelles Mietverhältnis für eine private Nutzung und für das AföO.

11.   Sollte eine längerfristige gastronomische Nutzung nicht möglich sein: Wäre es denkbar, in diesem Gebäude ein schon länger gewünschtes Angebot in der Innen- stadt im Bereich der offenen Jugendarbeit umzusetzen? Sind andere kulturelle o- der soziale Nutzungen im Gespräch?

(vgl. auch Ausführungen zu Fragestellungen 4 und 5).

Da es bereits im Vorfeld auch Interessenbekundungen, auch ohne gastronomische Nutzungen gegeben hat, ist das Ergebnis der konzeptoffenen Ausschreibung abzu- warten.

12.   Gibt es noch Pläne, wie die komplette Schlossbergnase langfristig genutzt werden soll, wenn der Vollzugsdienst ins RIS II ziehen soll?

Da die Schlossbergnase als eine Schnittstelle der belebten Innenstadt und des an- grenzenden Freiraums durch den Schlossberg gesehen wird, gilt es diese im Zuge ei- ner Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der Anforderung an die Innenstadt und die angrenzende Natur sensibel zu bespielen. Das gesamte Grundstück ist eine städtebaulich anspruchsvolle Situation, aber mit enormem Potential für die Stadt Freiburg.

Eine Projektentwicklung findet zum aktuellen Zeitpunkt nicht statt und die Bestands- strukturen (wie z. B. das Wohnheim für wohnungslose Frauen am Schlossbergring 1) werden möglichst einfach genutzt, um mögliche Entwicklungen für die Zukunft offen zu halten.

Die bisherigen Überlegungen zu Schlossbergnase scheiterten meist an finanziellen Fragen oder Nutzungsideen, die dem Ort in seiner Einmaligkeit nicht gerecht werden. Bei einer Entwicklung der Schlossbergnase ist die Qualifizierung einer hochwertigen Architektur zwingend notwendig, die der besonderen Lage am Eingang zur Innenstadt in Kombination mit der anspruchsvollen Topographie gerecht wird.

Die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, Fraktionsgemeinschaften, Gruppierungen so- wie der Einzelstadtrat erhalten Nachricht von diesem Schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Prof. Dr. Martin Haag Bürgermeister

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