Zusammen mit Kultur/Inklusion haben wir in der Gemeinderatssitzung am 03.03.26 einen Antrag gestellt, um die Förderkriterien für den 40.000€-Topf für Pop-Rock-Jazz zu verbessern. Leider bekam dieser Antrag jedoch keine Mehrheit.
Ergänzungsantrag zu TOP 13: Vergabemodalitäten für die Projektfördermittel im Bereich Rock-Pop-Jazz (Drucksache G-26/026) (Antrag nach § 34 Gemeindeordnung Baden-Württemberg)
Die unterzeichnenden Fraktionen beantragen folgende Beschlussfassung:
Der Beschlussantrag der Drucksache G-26/026 wird wie folgt geändert und ergänzt:
- Die Vergabemodalitäten werden dahingehend angepasst, dass die Projektmittel auch für die Bezuschussung von Tonträgerproduktionen sowie für künstlerische Musikvideoproduktionen beantragt und bewilligt werden können.
- 50 Prozent der gesamten Projektfördermittel sind Anträgen vorbehalten, die maßgeblich von FLINTA-Personen (Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nicht-binäre, trans- und agender Personen) verantwortet und umgesetzt werden. Eine maßgebliche Beteiligung liegt insbesondere dann vor, wenn FLINTA-Personen die Projektleitung oder die künstlerische Leitung innehaben, die beteiligte Künstler:innengruppe personell mehrheitlich aus FLINTA-Personen besteht oder diese die Außenrepräsentation des Projekts zentral prägen. Die Vergabe der Mittel erfolgt in zwei jährlichen Antragsphasen. Sofern die für diese Quote reservierten Mittel nicht durch entsprechende Förderzusagen ausgeschöpft werden können, fl ießen die verbleibenden Mittel in der zweiten Antragsphase in das allgemeine Förderbudget zurück und stehen allen Antragstellenden offen.
- Diese Änderungen (Ziffer 1-2) gelten zunächst für die für die Dauer von einem Jahr. Über die weitere Fortschreibung soll eine Evaluation stattfi nden.
- Die Förderung von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung sowie für inklusive Musikprojekte wird als eigenes Förderziel verankert.
- Herr Till Neumann wird anstelle von Herrn Christian Pertschy als ordentliches Mitglied in die Fachjury berufen.
- Wir empfehlen, die Bezeichnung „Rock-Pop-Jazz“ durch „Populäre Musik/Aktuelle Musik“ zu ersetzen.
Begründung
Um das volle Potenzial der erhöhten Projektmittel auszuschöpfen, möchten wir die vorliegenden Förderrichtlinien konstruktiv weiterentwickeln.
Die Aufnahme von Produktions- und Aufnahmekosten in die Richtlinien ist dringend geboten, da sie zur künstlerischen Befähigung in der populären Musik von grundlegender Bedeutung sind. Anders als in der Klassik oder Neuen Musik ist in der Popmusik nicht die Partitur, sondern die Studioaufnahme – in Verbindung mit einer konzeptionellen, visuellen Aufbereitung (Musikvideo) – das maßgebliche Kunstwerk. Im Zeitalter von Social Media bildet dies das Fundament des künstlerischen Wirkens in diesem Betätigungsfeld. Wirtschaftliche Entwicklungspotenziale lassen sich erst erschließen, wenn diese Hürde genommen ist. Dass dieser Bedarf in Freiburg akut ist, belegt eine aktuelle Umfrage der Geschäftsstelle Kultur/Inklusion via Instagram. Binnen 24 Stunden nahmen 21 aktive Musiker:innen der lokalen Szene teil. (Stand 25.02.2026) Ein Blick in andere Kulturstädte wie Stuttgart, Köln oder München bestätigt dies: Eine gezielte Produktionsförderung ist ein hervorragender Hebel, um die lokale Szene nachhaltig zu stärken, Abwanderung zu verhindern und Freiburg als Musikstadt auch in dieser wichtigen Sparte überregional wettbewerbsfähig zu machen.
Das in der Vorlage formulierte Ziel, marginalisierte Gruppen und FLINTA-Personen (Frauen, Lesben, Inter-, Nicht-binäre, Trans- und Agender-Personen) sichtbarer zu machen, unterstützen wir ausdrücklich. Um dieses Vorhaben in der Vergabepraxis verlässlich und messbar umzusetzen, verankern wir als konsequenten Schritt eine Quote von 50 Prozent. Durch zwei Antrags- und Vergabephasen wird verwaltungspraktikabel und rechtssicher garantiert, dass stets alle Fördermittel optimal genutzt werden.
Auch im Bereich der Inklusion möchten wir die wertvollen Ansätze der Verwaltung aufgreifen und weiter stärken. Indem wir die Förderung von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung sowie von inklusiven Musikprojekten als eigenständiges Förderziel verankern, geben wir diesem wichtigen Anliegen ein klares strukturelles Gewicht. So wird sichergestellt, dass Inklusion in der lokalen Musikszene bei den Entscheidungen der Jury ganz gezielt, sichtbar und mit der verdienten Wertschätzung gefördert wird.
Die musikalische Vielfalt der Freiburger Szene hat sich in den letzten Jahren enorm weiterentwickelt. Die bisherige Kategorisierung als „Rock-Pop-Jazz“ greift heute zu kurz. Sie rückt einzelne Genres unverhältnismäßig in den Fokus und wird einer zeitgemäßen Repräsentation der tatsächlichen musikalischen Bandbreite nicht mehr gerecht. In der Praxisführt dies dazu, dass Künstler:innen aus implizit ebenfalls gemeinten Bereichen (wie z. B. Rap/Hip-Hop, elektronische Musik oder Hardcore) oft gar nicht wissen, dass sie überhaupt zugangsberechtigt sind. Die neue Begriffl ichkeit „Populäre Musik / Aktuelle Musik“ soll diese Vielfalt inklusiver und zutreffender adressieren.
Darüber hinaus setzt die Umbenennung ein wichtiges strategisches Signal der Annäherung an unseren Nachbarn Frankreich. Dort wird die zeitgenössische Musikszene bereits sehr erfolgreich unter dem Begriff „Scènes de musiques actuelles“ (SMAC) gefördert. Diese begriffl iche und konzeptionelle Angleichung markiert einen ersten Schritt auf dem Weg zur langfristigen Realisierung eines grenzüberschreitenden „Popbüros Dreiländereck“.
Mit der Berufung von Till Neumann (Träger des Bundesverdienstkreuzes für das Projekt „Ecole du fl ow“) gewinnen wir die bestmögliche Expertise für die Jury. Als exzellent vernetzter Akteur genießt er höchste Akzeptanz in der freien Szene. Seine Personalie repräsentiert das in den Förderzielen defi nierte Profi l des kulturellen Austauschs im Dreiländereck ideal.
gez. gez. Markus Schillberg, Kultur/Inklusion
Felicia Fehlberg, FR4U